Die systematische Arbeitszeiterfassung ist verpflichtend – viele Unternehmen fürchten ein bürokratisches Monster. Dabei sind die Probleme deutlich kleiner als sie gemacht werdenDer Aufschrei. Es scheint so, als ob dieser dem Menschen innewohnende instinktive Reflex auf alles, was die bequeme Komfortzone auch nur geringfügig tangieren könnte, alle technologischen Errungenschaften überlebt. Ein Beispiel aus der jüngeren Vergangenheit: die Zeiterfassung, die den ohnehin schon administrativ überforderten Unternehmen in einer historisch zweifelsfrei makroökonomischen Ausnahmesituation den endgültigen Todesstoß zu versetzen scheint.Zumindest, wenn man den unmittelbar auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13.09.2022 – 1 ABR 22/21 folgenden Panikattacken Glauben schenken mag. Bei einem genaueren Blick relativiert sich die Situation glücklicherweise, könnte für einige Unternehmen sogar eine Chance darstellen – vorausgesetzt, der Gesetzgeber setzt die Hemmschwelle so niedrig wie nur irgendwie möglich an. Doch der Reihe nach: Zunächst einmal ist der bereits vielerorts erörterte Hintergrund des BAG-Urteils an Absurdität kaum zu überbieten: Streitfall war ursprünglich nicht die Frage, ob Zeiterfassung verpflichtend sei oder nicht. Es ging um das Initiativrechts des Betriebsrats zur Einführung eines Systems zur elektronischen Zeiterfassung. Dass das BAG dieses zwingende Mitspracherecht des Betriebsrats später verneinte,…
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