Wer in Deutschland zwei Wohnsitze hat, muss bestimmte Fristen und das Thema Zweitwohnsteuer beachten. Auf der anderen Seite kann sich ein doppelter Haushalt steuerlich rentierenOb aus privaten oder beruflichen Gründen – wer in Deutschland mehr als einen Wohnsitz hat, muss jeden offiziell anmelden. Vorausgesetzt, er nutzt diesen länger als sechs Monate und es handelt sich dabei nicht um eine kommunale Gemeinschaftsunterkunft, also zum Beispiel um ein Wohnheim oder eine Ausbildungsstätte für Mitarbeiter des Öffentlichen Dienstes. Der entsprechende Passus findet sich im Bundesmeldegesetz (BMG). Dabei ist es unerheblich, ob man die betreffende Immobilie mietet oder besitzt und ob es sich dabei um eine Ferienimmobilie, eine Pendler-Wohnung, ein WG-Zimmer oder eine andere Unterkunft handelt. Selbst eine einfach ausgestattete Gartenlaube kann theoretisch als Zweitwohnsitz gelten, wenn die jeweilige Stadt oder Gemeinde diese als Wohnung definiert. Da es keine allgemein verbindliche Definition für den Begriff Wohnraum gibt, haben die Kommunen freien Handlungsspielraum. Was hingegen verbindlich ist: Die Anmeldung eines Nebenwohnsitzes muss binnen zwei Wochen nach Erstbezug entweder persönlich oder postalisch bei der jeweiligen Gemeinde erfolgen (§21 BMG). Andernfalls können bis zu 1000 Euro Bußgeld…
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