Ein Auffahrunfall an der Kreuzung oder ein Leck im Dach: Tritt der Schadensfall ein, haben Betroffene meist genug Ärger. Damit die Versicherung sich nicht querstellt, sollten sich Versicherte im Schadensmoment richtig verhaltenVersicherungen sind für den Ernstfall da, von dem man hofft, dass er nie eintritt. Passiert doch Mal etwas, ist es bestenfalls nur eine Lappalie – das Kind wirft dem Nachbarn ein Fenster ein, beim Ausparken schrammt man das Nebenauto. Viel schlimmer ist es, wenn der Schadensfall mit einem traumatischen oder existenzbedrohlichen Ereignis zusammenhängt, etwa einem Brand oder einem Einbruch.Um auch in Extremsituationen einen klaren Kopf zu bewahren, sollten Versicherungsnehmer vorab wissen, wie sie sich im Schadensfall richtig verhalten. Ein falscher Schritt kann nämlich sonst dazu führen, dass die Versicherung die Zahlung verweigert. Ein Beispiel: „Beseitigen Sie als Versicherungsnehmer den Schaden ohne Rücksprache mit Ihrem Versicherer und präsentieren diesem nur noch die Rechnung, dann ist der Versicherer bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen“, warnt etwa der Bund der Versicherten (BdV).Schaden immer sofort der Versicherung meldenDamit es gar nicht erst so weit kommt, sollten Versicherte…
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