Die Koalition hat sich auf einen Kompromiss zum sogenannten Heizungsgesetz geeinigt. Es gibt eine große Änderung: Gasheizungen dürfen bis 2028 weiter verbaut werden – aber nur unter bestimmten Bedingungen. Das sind die wichtigsten Punkte des GesetzentwurfsZu guter Letzt passten alle wichtigen Punkte für das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) auf nur zwei DIN-A4-Seiten. Dabei sah es lange so aus, als könnten sich die Koalitionsparteien gar nicht einigen, besonders in der Frage des Heizungsverbots. Nun aber haben die Regierungsparteien SPD, Grüne und FDP ihre „Leitplanken“ für das GEG eingezogen, so nennen sie die Zusammenfassung der wichtigsten Punkte. Am Donnerstag soll der erneuerte Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht werden, damit er möglichst noch vor der Sommerpause verabschiedet werden kann. Kleinere Änderungen im Gesetzgebungsverfahren wird es wohl noch geben.Am 1. Januar 2024 soll die Novelle des GEG dann in Kraft treten – soweit so geplant. Die große Neuerung ist jedoch: Das angekündigte Gasheizungsverbot soll nicht flächendeckend ab 2024 gelten. Sondern es greift erst viel später und es wird zudem an einigen Stellen aufgeweicht. Den Hausbesitzern bleiben so längere Übergangsfristen.Denn bevor den Hauseigentümern eine Umrüstpflicht auferlegt wird,…
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